Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 15. September 2026
A. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Restaurierungsleistungen an historischen Holztüren, die zwischen der Türenwerkstatt Bamberg (nachfolgend "Werkstatt") und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber") geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, die Werkstatt hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Werkstatt eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt. Angebote der Werkstatt sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um wirksam zu sein.
B. Leistungsumfang und Ausführung
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot und der Auftragsbestätigung. Die Werkstatt erbringt ihre Leistungen nach den Grundsätzen handwerklicher Sorgfalt und unter Berücksichtigung der für Restaurierungsarbeiten an historischen Holzobjekten geltenden Fachregeln. Soweit für die Restaurierung Materialien beschafft werden müssen, richtet sich die Materialauswahl nach dem historischen Vorbild und den Anforderungen des Auftraggebers.
Die Werkstatt ist berechtigt, Teilleistungen an qualifizierte Subunternehmer zu vergeben, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht. Bei denkmalgeschützten Objekten koordiniert die Werkstatt auf Wunsch des Auftraggebers die erforderliche Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde. Diese Koordinationsleistung ist kein Bestandteil der Restaurierungsleistung im engeren Sinne und wird separat vereinbart.
C. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Werkstatt alle für die Ausführung der Leistung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, insbesondere Angaben zum Objekt, zu vorhandenen Schäden, zu früheren Restaurierungsmaßnahmen und zu behördlichen Anforderungen. Ergibt sich während der Ausführung, dass der tatsächliche Zustand des Objekts vom mitgeteilten Zustand abweicht und sind dadurch Mehrleistungen erforderlich, werden diese gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt.
D. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Werkstatt ist berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 30 Prozent des Auftragswerts vor Beginn der Arbeiten zu verlangen. Der Restbetrag ist nach Abschluss der Arbeiten und Übergabe des restaurierten Objekts fällig. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
Bei Zahlungsverzug ist die Werkstatt berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen sowie eine Mahngebühr von 5 Euro je Mahnung zu erheben. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
E. Übergabe und Abnahme
Nach Fertigstellung der Leistung lädt die Werkstatt den Auftraggeber zur Abnahme ein. Die Abnahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung oder durch Ingebrauchnahme des restaurierten Objekts. Mängel, die bei der Abnahme erkennbar sind und nicht gerügt werden, können später grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, die Werkstatt hat die Mängel arglistig verschwiegen.
F. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme. Tritt ein Mangel auf, hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Die Werkstatt ist berechtigt, zwei Nacherfüllungsversuche durchzuführen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder, wenn der Mangel nicht unerheblich ist, Rücktritt vom Vertrag verlangen. Die Gewährleistung gilt nicht für Schäden, die auf unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder natürlichem Verschleiß beruhen.
G. Haftungsbeschränkung
Die Haftung der Werkstatt ist auf Schäden beschränkt, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Werkstatt nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
H. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum der Werkstatt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, über vorbehaltenes Eigentum zu verfügen, es zu verpfänden oder als Sicherheit zu übertragen.
I. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz der Werkstatt. Ist der Auftraggeber Verbraucher, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
J. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.